(002D251) Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren nach dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW
Zahlreichen Ämtern und Feuerwehren sind die neuen gesetzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, die das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW nach kostenpflichtigen Einsätzen bietet, nicht bekannt. An den Einsatzorten werden die notwendigen Feststellungen teilweise durch Nachlässigkeit oder Unkenntnis der Kameraden/innen der Feuerwehren nicht oder nicht ausreichend getroffen. Dadurch wird eine nachträgliche Abrechnung erschwert oder unmöglich gemacht. Die Teilnehmer des Seminars sollen Kosten und Gebühren sicher berechnen und erheben können.
ACHTUNG: Die Veranstaltung am 07.01.2025 ist abgesagt!!
Seminarinformationen im Detail:
Seminarinformationen im Detail:
Beschreibung des Seminar
Beginn des Seminar:
Seminar | Datum | Uhrzeit | Ort |
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Seminarziele:
- Rechtmäßigkeit von gemeindlichen Satzungen
- Rechtmäßigkeit von Feuerwehreinsätzen
- Feststellung der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen
- Erläuterung des Regel-Ausnahme-Prinzips
- Unterschiede zwischen Gebühren und Kostenersatz
- Erläuterung der Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW
- Abrechnung von überörtlicher Hilfeleistung
- Abrechnung bei Inanspruchnahme von Amtshilfe
- Befreiungsmöglichkeiten
Meldeschluss:
10.12.2024
Kosten
Preis:
535€ pro Person
Ort und Beginn neuer Lehrgänge:
Seminar | Datum | Uhrzeit | Ort |
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Sie können sich über folgendes Formular anmelden für das Seminar (002D251) Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren nach dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW am: 07.01.2025
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Allg. Info - Ausschreibung - Anmeldung:
Leitung des Seminars:
Ralf Hüls